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Startberechtigungen und Ausnahmelisten


Startberechtigungen

  • Eine einmal erreichte Qualifikation verjährt nicht.
  • Auch bei einer Streichung in der aktuellen Liste durch beenden des aktiven Voltigiersports bleiben die vor der Streichung erreichten Qualifikationen gültig.
  • Im Einzelvoltigieren sind alle nicht angeführten VoltigiererInnen in der Klasse A und L startberechtigt.
  • VoltigiererInnen die 2017 laut Ausnahmeliste nicht mehr in Einzel-L oder M startberechtigt waren bleiben auch nach der Reglementänderung weiterhin in Einzel-M bzw. S startberechtigt.
  • Im Gruppenvoltigieren sind alle nicht angeführten VoltigiererInnen in allen Klassen startberechtigt.

Ausnahmelisten (bis 2018)

  • Eine einmal erreichte Qualifikation verjährt nicht.
  • Auch bei einer Streichung in der aktuellen Ausnahmeliste durch beenden des aktiven Voltigiersports bleiben die vor der Streichung erreichten Qualifikationen gültig.

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