Startberechtigungen
- Eine einmal erreichte Qualifikation verjährt nicht.
- Auch bei einer Streichung in der aktuellen Liste durch beenden des aktiven Voltigiersports bleiben die vor der Streichung erreichten Qualifikationen gültig.
- Im Einzelvoltigieren sind alle nicht angeführten VoltigiererInnen in der Klasse A und L startberechtigt.
- VoltigiererInnen die 2017 laut Ausnahmeliste nicht mehr in Einzel-L oder M startberechtigt waren bleiben auch nach der Reglementänderung weiterhin in Einzel-M bzw. S startberechtigt.
- Im Gruppenvoltigieren sind alle nicht angeführten VoltigiererInnen in allen Klassen startberechtigt.
Ausnahmelisten und Startberechtigungen
Ausnahmelisten (bis 2018)
- Eine einmal erreichte Qualifikation verjährt nicht.
- Auch bei einer Streichung in der aktuellen Ausnahmeliste durch beenden des aktiven Voltigiersports bleiben die vor der Streichung erreichten Qualifikationen gültig.