Pferdepass
Für die Neuerstellung eines Pferdepasses ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit den Chipaufklebern einzusenden.
WICHTIG:
- Chipnummer mit 9 beginnend sind nicht mehr zulässig (https://www.oeps.at/de/download/247)
- Wir stellen nur Pferdepässe für Equiden ohne Abstammungsnachweis aus. Dies bedeutet, wir tragen keine Rasse und keine Abstammung in den Pferdepass ein. Für Zuchttiere wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Zuchtverband.
Pferdepassantragsformulare erhalten Sie ausschließlich per Post!
Kein Email-Versand möglich, da es sich um ein doppelseitiges Formular in speziellem Format und Papierqualität handelt.
Bestellungen können per Mail mit Betreff „Antragsformular“ und Ihrer Postadresse an s.gulyas@oeps.at oder m.hatsy@oeps.at gesendet werden.
DUPLIKAT
Für die Erstellung eines Duplikats benötigen wir ebenfalls das Antragsformular und eine Verlustanzeige des Pferdepasses, die Sie bei der Gemeinde erhalten.
BITTE BEACHTEN SIE: Wir können nur Duplikatspässe für Pferde erstellen, die auch den Originalpass bei uns erhalten haben.
EU RICHTLINIE
In der Richtlinie der EU wurde festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
- Lt. EU Verordnung 504/2008 müssen ab 01. Juli 2009 alle Equiden, für die ein Pferdepass ausgestellt wird, mit einem Chip gekennzeichnet werden.
- Alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Mulis, Zebras und Zebroide) benötigen seit 1. Juli 2009 ein Identifizierungsdokument (Pferdepass) gemäß Verordnung (EG) Nr. 504/2008.
- Bei österreichischen Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.
PFERDEPASS NACH ABLEBEN EINES EQUIDEN
Nach dem Ableben des Pferdes ist der Pferdepass der Tierkörperverwertung mitzugeben bzw. bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrat abzugeben. Die Zuständigkeit bezieht sich auf den letzten Standort des Pferdes.