VIS MELDUNG

Registrierung der Tierhaltung/des Tierhalters im VIS/Verpflichtende Meldung des Aufenthaltes von Equiden 

Die Haltung von Equiden ist gemäß Tierseuchengesetz (TSG) binnen 7 Tagen ab Aufnahme bei der zuständigen Behörde zu melden. Nach der Registrierung erhält der Halter die VIS Registrierungsnummer und die Zugangsdaten zur VIS Anwendung im Portal der Statistik Austria am Postweg zugeschickt. Durch den Halter ist jeder Zugang eines Equiden mit einem Aufenthalt von länger als 30 Tagen, jeder Abgang eines Equiden für die Dauer von länger als 30 Tagen sowie das Verenden über das VIS zu melden. 


Für häufig gestellte Fragen zu Equideneigentümer:innen oder Equidenhalter:innen siehe hier.

Aktuelle Informationen zur Registrierung der Equidenhaltung und zu den verpflichtenden Aufenthaltsmeldungen von Equiden im VIS gem. Artikel 9 der VO (EU) 2021/963 finden Sie hier.