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Turnierregistrierung

Voraussetzung für die Turnierpferderegistrierung ist die Mitgliedschaft der verantwortlichen Person/ReiterIn bei einem dem OEPS angeschlossenen Verein.

Für Mitglieder (Besitzer & verantwortliche Person/ReiterIn sind Mitglied) sind der Besitzwechsel und eine Namensänderung des Pferdes im Preis der Turnierpferderegistrierung inkludiert.
Beachten Sie, dass der von Ihnen am Formular angegebene Besitzer bei der Turnierpferderegistrierung ebenfalls in unser System eingetragen werden muss und hierfür Kosten anfallen können.


Y-KOPFNUMMER

Soll ein Pferd das nicht im Pferderegister des OEPS eingetragen ist gestartet werden, kann dies nur erfolgen bei

  • Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr (von 35,00€) direkt in der Meldestelle und
  • Vorlage eines Pferdepasses im Original mit allen Impfungen.

Das Pferd erhält für dieses eine Turnier eine Y-Nummer (Buchstabe Y gefolgt von drei Ziffern). Ergebnisse eines Pferdes mit einer Y-Nummer werden weder für den Reiter noch für das Pferd in der Ergebniserfassung des OEPS verarbeitet. Daher ist ein Start mit Y-Kopfnummer bei Meisterschaften oder Cups nicht möglich.

Werden die Unterlagen zwecks Turnierpferderegistrierung innerhalb von 14 Tagen nach Vergabe der Y-Nummer dem OEPS vorgelegt (Datum des Einlangens beim OEPS), wird die Gebühr für die Y-Nummer einmalig auf die Registrierung angerechnet. Voraussetzung hierfür ist die zeitgerechte Vorlage des Pferdepasses, des vollständig ausgefüllten Turnierpferderegistrierungsformulars und des Zahlungsbeleges für die beim Turnier erhaltene Y-Nummer. Bei nicht zeitgerechter oder unvollständiger Vorlage der Unterlagen sowie bei unvollständig ausgefüllten Formularen erfolgt keine Anrechnung der beim Turnier bezahlten Gebühr auf die Registrierung.

NAMENSGEBUNG PFERD

Für jedes Pferd ist ein Name festzulegen. Bei Namensgleichheit, mit bereits eingetragenen Pferden, vergibt der OEPS eine zum Namen gehörende Zahl. In begründeten Fällen können Pferdenamen und bestimmte Schreibweisen abgelehnt werden.

WUNSCHKOPFNUMMER

Jedes Pferd erhält im Zuge der Turnierpferderegistrierung eine vierstellige Kopfnummer, die aus Buchstaben bzw. Ziffern besteht. Es ist auch die Vergabe einer Wunschkopfnummer möglich, die mit einer Gebühr von 50,00€ verbunden ist. Bei rassespezifischen Nummern bleibt der erste Buchstabe gleich, die weiteren drei Zeichen sind wählbar:

• Österr. Warmblüter -> Kopfnummer mit A Beginnend
• Haflinger -> Kopfnummer mit H beginnend
• Isländer -> Kopfnummer mit I beginnend
• Österr. Pinto -> Kopfnummer mit ÖP beginnend
• Ponys -> Kopfnummer mit P beginnend

So kommen Sie zu Ihrer Wunschkopfnummer:

  • Geben Sie auf dem Antrag zur Turnierpferderegistrierung Ihre Wunschkopfnummer sowie 2 gewünschte Alternativen bekannt.
  • Wenn eine der drei Nummern frei ist, erhalten Sie diese zugeteilt und verrechnet.
  • Wenn keine der drei gewünschten Nummern frei ist werden Sie vom OEPS kontaktiert

INFORMATION PFERDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. ÖTO § 7 Abs. 3 jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt Haftpflicht versichert sein muss!

Bei allen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen die Nennung nicht über das eZNS erfolgt, ist als Nachweis der aufrechten Pferdehaftpflichtversicherung eine Kopie der Versicherungspolizze (zB. im Pferdepass) mitzuführen und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen!

Sollte diese Kopie beim Turnier nicht vorgewiesen werden können, so besteht auch die Möglichkeit bei der Meldestelle die bestehende Versicherung schriftlich zu bestätigen.

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