Information zur Pferdehaftpflichtversicherung
Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. ÖTO § 7 Abs. 3 jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt Haftpflicht versichert sein muss!
Bei allen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen die Nennung nicht über das eZNS erfolgt, ist als Nachweis der aufrechten Pferdehaftplfichtversicherung eine Kopie der Versicherungspolizze (zB. im Pferdepass) mitzuführen und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen! Sollte diese Kopie beim Turnier nicht vorgewiesen werden können, so besteht auch die Möglichkeit bei der Meldestelle die bestehende Versicherung schriftlich zu bestätigen.
Bei der Abgabe der Nennung über eZNS bestätigen Sie, dass Ihr Pferd haftpflichtversichert ist!
Pferdesportveranstaltungen - Bewilligung
Pferdesportveranstaltungen bedürfen auf Grund des § 23 u. § 28 des Tierschutzgesetzes und § 1 des Tierschutz Veranstaltungsverordnung einer Bewilligung durch die Behörde!