Information zur Pferdehaftpflichtversicherung
Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. ÖTO § 7 Abs. 3 jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt Haftpflicht versichert sein muss!
Bei allen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen die Nennung nicht über das eZNS erfolgt, ist als Nachweis der aufrechten Pferdehaftplfichtversicherung eine Kopie der Versicherungspolizze (zB. im Pferdepass) mitzuführen und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen! Sollte diese Kopie beim Turnier nicht vorgewiesen werden können, so besteht auch die Möglichkeit bei der Meldestelle die bestehende Versicherung schriftlich zu bestätigen.
Bei der Abgabe der Nennung über eZNS bestätigen Sie, dass Ihr Pferd haftpflichtversichert ist!
Internationale Turniernennungen - Wie nenne ich?
Bestimmungen und Informationen für Nennungen/Startansuchen zu internationalen Turnieren in den Sparten Springen, Dressur, Para-Dressur, Vielseitigkeit, Distanz, Fahren, Voltigieren und Reining finden Sie hier.
Nennsystem für Gastreiter
Für Gastreiter gibt es ein Nennportal in Österreich. Gastreiter haben die Möglichkeit bei nationalen Turnieren in Österreich ihre Nennung über die Website des Österreichischen Pferdesportverbandes durchzuführen.
Bitte bei zu beachten, dass sich folgende Bestimmung geändert hat: Gesundheitsbescheinigung/Traces-Pflicht
Veraltet:
Ausländische Teilnehmer benötigen für die Anreise und den Aufenthalt eine amtliche Gesundheitsbescheinigung des Pferdes, gemäß der Richtlinie des EU-Rates 2009/156/EG, Anhang II.
NEU:
Alle Verbringungen von Equiden innerhalb der EU sind TRACES-pflichtig.
Alle Equiden benötigen eine Veterinärzeugnis gem. VO (EU) 2021/403 Kapitel 7 und 8 des Annex I
(model certificates EQUI-INTRA-IND oder EQUI-INTRA-CON)