Internationale Starts
- Zur Teilnahme an internationalen Para-Bewerben brauchen die Reiter eine gültige INTERNATIONALE Klassifizierung (IP-Karte!).
- Jahresplanung (pro Quartal 1 Formular) jeweils abzugeben bis 15.3. des laufenden Jahres.
- Die Startansuchen bedürfen der Bestätigung des Para-Dressurreferates.
Klassifikation im Para Equestrian Sport
Die Reiter werden in vier Grade, je nach Grad der Behinderung, eingeteilt: von Grad I = schwerstbehindert bis Grade IV = leicht behindert.
Das Leistungsniveau entspricht den Klassen E bis M/S, in Grade IV wird in der Kür auf St. Georg-Niveau geritten.
Im Grad I starten die am schwersten behinderten ReiterInnen. Die AthletInnen sind hauptsächlich Rollstuhlbenutzer, entweder mit geringer Rumpfbalance oder mit begrenzter Arm- und Beinfunktionen. AthletInnen mit fehlender Rumpfbalance, aber guten
Armfunktionen sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Geritten werden Prüfungen mit Schritt- und wahlweise Trabsequenzen.
Im Grade II starten oft RollstuhlbenutzerInnen mit starken Einschränkungen der Beinfunktionen und/oder der Rumpfbalance, aber mit guten bis leicht behinderten Armfunktionen. AthletInnen ohne Bewegungsfunktionen eines Armes und eines Beines sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Die Prüfungen bestehen aus Schritt- und Trabsequenzen und wahlweise in der Kür mit bestimmten Galopplektionen.
Grade III ist die am stärksten vertretene Wettkampklasse. Die AthletInnen können in der Regel ohne Unterstützung gehen. Sie haben Behinderungen entweder an einem Arm und einem Bein, mäßige Behinderungen in beiden Armen und beiden Beinen oder schwere
Behinderungen der Arme. AthletInnen, die als B1 (blind) klassifiziert sind, können auch in dieser Klasse starten, ebenso solche, die einseitig, hoch beinamputiert sind. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen. Die Anforderungen entsprechen vergleichbar der Klasse A bis L im Regelsport.
Grad IV ReiterInnen müssen Aufgaben vergleichbar zur Dressur der Klassen L bis M im Regelsport auf „Normalturnieren“ absolvieren. Die Athleten haben Behinderungen nur in einer oder zwei Gliedmaßen oder Einschränkungen der Sehfähigkeit. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen, wobei die Kür annähernd alle vorstellbaren Dressurlektionen enthalten kann, wie z.B. Serienwechsel etc.
Informationen der FEI finden Sie unter