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Vorsicht Falle: Tiertransport zu Veranstaltungen

04.05.2015 - Seit 2007 gilt ein neues Tiertransportgesetz. Für Transporte in „Gewinnabsicht“ sind der Besitz eines Befähigungsnachweises und die Zulassung als Tiertransportunternehmer notwendig. Sonst drohen Strafen. Der OEPS hilft, bietet mit dem LFI Wien einen Kurs an.


Seit 2007 gilt ein neues Tiertransportgesetz. Für Transporte in „Gewinnabsicht“ sind der Besitz eines Befähigungsnachweises und die Zulassung als Tiertransportunternehmer notwendig. Sonst drohen Strafen. Der OEPS hilft, bietet mit dem LFI Wien einen Kurs an.

Auf Grund vermehrter Polizeikontrollen nach großen Turnieren und daraus resultierender Anzeigen möchten wir unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass seit 2007 folgende Änderungen laut Tiertransportgesetz in Kraft getreten sind: Für Transporte in „Gewinnabsicht“ sind u.a. der Besitz eines Befähigungsnachweises und die Zulassung als Tiertransportunternehmer notwendig.

Als Gewinnabsicht wird unter anderem angesehen:

  • Große Turniere mit Geldpreisen
  • Transporte zu Zuchtveranstaltungen
  • Entgeltliche Transporte von fremden Pferden usw.

Dem Österreichischen Pferdesportverband ist es gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) Wien gelungen, für seine Mitglieder einen Kurs zur Erlangung dieses Befähigungsnachweises  zu organisieren.

Die Koordinaten zur Tiertransportschulung - Modul 2:
Mittwoch, 20. Mai 2015
18 bis 22 Uhr
Hotel Wiental
Hauptstraße 74 f
3021 Pressbaum

Nutzen Sie diese Chance, und melden Sie sich unter diesem Link an.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im OEPS-Büro (Frank Spadinger, Karin Ipser) gerne zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie unten als Downloads.