Das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes hat in der Disziplinarsache Prunthaller, folgende Entscheidung getroffen:
Die über die Disziplinarbeschuldigte Ulrike Prunthaller verhängte vorläufige Maßnahme vom 6.11.2011, Ulrike Prunthaller von der Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen für die Dauer von 3 Monaten auszuschließen, wird gemäß § 2023 Abs.2 ÖTO um die Dauer von weiteren 3 Monaten, somit auf insgesamt 6 Monate‚ (Höchststrafe für vorläufige Sperre) verlängert.
Das Schiedsgericht begründet seinen einstimmigen Beschluss wie folgt: Ein dringender Tatverdacht ist weiterhin gegeben.
Als nächster Schritt wird ein Sachverständigengutachten eingeholt und danach ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt.