Der Pferdesport – eingestuft als typische Sportart im Freiluftbereich – ist in den Genuss der oben genannten Ausnahmebestimmungen seit 1.5.2020 gekommen. Es ist daher eingeschränkt wieder erlaubt Schulbetrieb, Training und Kurse abhalten zu können. Mit großer Erleichterung wurde aufgenommen, dass in Vereinen Betrieben und Therapieeinrichtungen wieder Einnahmen erzielt werden können, die zum Teil zur Gänze weggebrochen waren. Als ein wichtiger Schritt zur allseits ersehnten Normalität wurde auch erlaubt, dass Pferde trainiert und nicht nur bewegt werden dürfen.
Der OEPS bekennt sich weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den jeweils aktuellen verordneten Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung zwecks Eindämmung des Virus im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.
Die folgenden Empfehlungen verstehen sich als Hilfestellung für Pferdesportler, Pferdebesitzer, Reitvereine/Stallbetreiber/Reitbetriebe.
Grundsätzlich gilt:
Dem Betreiber/Besitzer der Anlage obliegt das Hausrecht und trifft diesen die Verpflichtung sich über die jeweils aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu informieren, entsprechend den baulichen Gegebenheiten der jeweiligen Anlage umzusetzen und deren Einhaltung einzufordern. Aktuelle Maßnahmen wie Abstandsregeln gelten auf Reitanlagen, wie an anderen öffentlichen Orten und sind auf der Anlage einzufordern. Auch das Tragen eines Mundschutzes richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben. Jedenfalls sollte regelmäßiges Händewaschen mit Seife oder Desinfektionsmittel organisatorisch sichergestellt werden. Einweghandtücher sind zu bevorzugen. Allfällige Sanktionen bei Nichteinhaltung obliegen dem Betreiber/Besitzer der Anlage.
Folgende Empfehlungen wurden durch den OEPS aktualisiert und wird empfohlen diese weiterhin einzuhalten und organisatorisch sicherzustellen. Wie bei allen sportlichen Aktivitäten ist auch im Pferdesport und im Umgang mit Pferden für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Richtlinie des OEPS für Ausritte/Ausfahrten:
- Ausritte sind nur alleine oder in kleinen Gruppen bis maximal 10 Pferd-Reiter-Paaren erlaubt, von den Behörden vorgeschriebene Abstände müssen stets eingehalten werden.
- Der Aufenthalt im Pferdebetrieb sollte auf die Zeit der Sportausübung (Ausritt/Ausfahrt und zur Vorbereitung des Pferdes oder Gespannes) und auf die notwendige Versorgung des Pferdes beschränkt werden.