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Umfrage zur Gewerbeordnung Einstellpferde

01.02.2019 - Würden Sie mehr Pferde einstellen, wenn die Deckelung von 25 Pferden in der derzeitigen Gewerbeordnung fällt? Liebe Pferdesportfamilie, bitte helft uns mit euren Rückmeldungen!


Der Österreichische Pferdesportverband in enger Kooperation mit der Landwirtschaftskammer benötigt die Rückmeldung seiner Mitglieder, als Vorbereitung für eine Diskussion zur Änderung der Gewerbeordnung 2017.  

Liebe Pferdesportfamilie, bitte helft uns und beantwortet folgende Frage:

Würden Sie mehr Pferde einstellen, wenn die Deckelung von 25 Pferden fällt, weil Sie die Fläche für die Kreislaufwirtschaft (2 Pferde je ha) zur Verfügung haben?

Ihr einfache Antwort (Ja/Nein), bitte gleich per Mail (bis spätestens 15.2.2019) an uns unter office@oeps.at


Die Einstellpferdehaltung ist seit dem 18.7.2017 in folgenden Formen möglich:
 
1.    als landwirtschaftliche Urproduktion (bei Einhaltung der Grenzen)
-    Das Einstellen von max. 25 Pferden/Betrieb,
-    höchstens 2 Einstellpferde je ha landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten werden und
-    diese Flächen sich in der Region befinden
 
2.    Pferdeeinstellung als landwirtschaftliches Nebengewerbe: Als Alternative zur Pferdeeinstellung im Rahmen der landwirtschaftlichen Urproduktion besteht weiterhin die Möglichkeit, die Pensionspferdehaltung auch im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes gemäß § 2 Abs 4 Z 6 GewO zu betreiben, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
 
3.    Pferdeeinstellung als Gewerbebetrieb: diese Möglichkeit hat bisher schon bestanden; scheiterte vielfach aber an der Raumordnung