Entscheidung in der Causa Ulrike Prunthaller. Die oberösterreichische Dressurreiterin und ihr Trainer Friedrich Atschko sind Montag im Innsbrucker Haus des Sports vom unabhängigen Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes im Sinne des Strafantrages für schuldig erklärt worden. Prunthaller wegen Einsatzes von schmerzhaften und illegalen Trainingsmethoden (9 Monate Turniersperre und 4.000 Euro Geldstrafe) und Atschko wegen Beihilfe und bewusster Unterstützung dieser Methoden (5.000 Euro Geldbuße). Die Anwälte der beiden Verurteilten meldeten volle Berufung an.
„Solche Trainingsmethoden sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen, sie sind zu verabscheuen, sie haben den Pferden erhebliche Schmerzen, Leiden und große Angst zugefügt. Es ist daher eine Bestrafung aus general- und spezialpräventiven Gründen erforderlich. Ulrike Prunthaller hätte als erfolgreicher Turnierreiterin eine Vorbildwirkung zukommen sollen, die sie nicht erfüllt hat“, sagte Dr. Angelika May, Vorsteherin des Bezirksgerichts Innsbruck und Vorsitzende des Schiedsgerichts in ihrer Urteilsbegründung in Abwesenheit der beiden Angeklagten Ulrike Prunthaller und Friedrich Atschko. Die beiden wurden durch ihre Anwälte vertreten. May setzte fort: „Das Schiedsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Tiere mit Strom behandelt wurden. Niemand konnte uns erklären, was dieser Elektroschocker im Reitstall verloren hatte – so darf man nicht arbeiten.“ Vom Verdacht, den Pferden mit Schrauben, Reißnägeln, Steinen und anderen Gegenständen absichtlich Verletzungen zugefügt zu haben, wurden die Angeklagten im Zweifel freigesprochen. Dagegen hat sich Disziplinaranwältin Dr. Cornelia Sprung ein Rechtsmittel vorbehalten.
Zur Höhe des Strafmaßes, das das Schiedsgericht (Vorsitzende Dr. Angelika May, die Beisitzer Dr. Katja Mayerhofer, Staatsanwältin in Innsbruck und Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor beim Amt der Tiroler Landesregierung) aussprach, merkte die Vorsitzende an: „Die Straftaten wurden vorsätzlich begangen, das Schiedsgericht hat aber berücksichtigt, dass Prunthaller bislang unbescholten war und dadurch, dass sie zu internationalen Veranstaltungen seit Herbst 2011 vom OEPS mangels Abklärung der schweren Vorwürfe nicht mehr entsendet wurde, auch durch mediale Berichterstattung einem nicht unerheblichen Druck ausgesetzt war. Die Strafe von 9 Monaten, sowie die verhängte Geldstrafe, konnten daher in dieser Höhe ausgesprochen werden.“ Die Anwälte von Prunthaller und Atschko kündigten an, nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung, Berufung einzulegen. Dazu haben die Verteidiger 4 Wochen Zeit.
Der Schiedsspruch im Detail:
Im Namen des Österreichischen Pferdesportverbandes
Das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes hat durch die Vorsitzende HR. Dr. Angelika May, die Mitglieder Dr. Katja Mayerhofer und HR. Dr. Josef Kössler über den von der Disziplinaranwältin RA Dr. Cornelia Sprung gestellten Antrag auf Bestrafung vom 12.10.2011, modifiziert in der Verhandlung am 27.1.2012 nach der am 11.2.2013 durchgeführten öffentlichen und mündlicher Verhandlung in Anwesenheit der Disziplinaranwältin Dr.Cornelia Sprung und in Anwesenheit der Verteidiger RA Dr. Karl Wagner und RA Dr. Harald Korp, aber in Abwesenheit der Disziplinarbeschuldigten Ulrike Prunthaller und des Friedrich Atschko am selben Tag zu Recht erkannt: Die Disziplinarbeschuldigte Ulrike Prunthaller, Bereiterin ist schuldig, sie hat in der Zeit von April 2011 bis 19.8.2011 bei den Pferden Harvard, Calaccio, Fürst Theodor, Duccio, Aktionär, und Del Canto schmerzhafte und illegale Trainingsmethoden, nämlich einen „Elektrostupfer“ und ein Heranreiten an einen Elektrozaun mit Harvard angewendet. Sie hat dadurch die Disziplinarvergehen gem.§ 2012 Abs.2 Zi 1,2,3 ÖTO begangen, nämlich gegen ethische und Grundsätze des Pferdesportes und gegen Grundsätze der sportlich fairen Haltung und gegen das Wohl der Pferde verstoßen, sich unreiterlich benommen und das Ansehen des Pferdesportes geschädigt, sodass sie nach diesen Gesetzesstellen unter Anwendung der Bestimmung des § 2015 Abs.3.1 ÖTO zu Ordnungsmaßnahmen gem.§ 2014 Abs.3 und 4 ÖTO, nämlich zu einer Geldstrafe in der Höhe € 4.000.- (viertausend Euro) und zu einer zeitlichen Verweisung, bzw. dem Ausschluss von Teilnahme an allen pferdesportlichen Veranstaltungen (Sperre) in der Dauer von 9 Monaten, wobei die mit den Vorläufigen Maßnahmen vom 6.11.2011 und 3.2.2012 verbüßte Sperre von 6 Monaten auf die Strafe angerechnet wird, verurteilt wird.
Der Disziplinarbeschuldigte Friedrich Atschko, Reitlehrer, ist schuldig, er hat in der Zeit von April 2011 bis 19.8.2011 als Trainer der Ulrike Prunthaller illegale und schmerzhafte Trainingsmethoden der Ulrike Prunthaller, konkret die Verwendung von „Elektrostupfer“ und ein Heranreiten an einen Elektrozaun mit Harvard geduldet und unterstützt. Er hat dadurch die Disziplinarvergehen gem. § 2012 Abs.2 Zi 1,2,3 ÖTO in Form der Beihilfe gem. § 2012 Abs.3 ÖTO begangen, nämlich gegen ethische Grundsätze des Pferdesportes und gegen Grundsätze der sportlich fairen Haltung und gegen das Wohl der Pferde verstoßen, sich unreiterlich benommen und das Ansehen des Pferdesportes geschädigt, sodass er nach diesen Gesetzesstellen zu einer Ordnungsmaßnahme gem. § 2014 Abs.3 ÖTO und zwar zu einer Geldstrafe in der Höhe von € 5.000.- (fünftausend Euro) verurteilt wird.
Weiters werden Ulrike Prunthaller und Friedrich Atschko gem. § 2032 Abs. 8 ÖTO zur ungeteilten Hand zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Innsbruck, am 11.2.2013