Sehr geehrte Reiter, sehr geehrte Meldestellen,
In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Teilnehmern bei Turnieren der Start ohne vorhandenen Pferdepass erlaubt wird.
Daher möchten wir den § 10 1. der ÖTO in Erinnerung rufen:
Soll ein Pferd das nicht im Pferderegister des OEPS eingetragen ist gestartet werden, kann dies nur erfolgen bei
- Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr direkt in der Meldestelle
- Vorlage des Pferdepasses, mit allen Impfungen.
Wir bitten um Beachtung, dass eine Y-Kopfnummer nur gegen Vorlage des Pferdepasses im Original vergeben werden darf.