Ulrike Prunthaller hat mehrere Verfahren verloren – und das nicht nur vor den Schiedsgerichten des Österreichischen Pferdesportverbands (OEPS)! Auch die Gerichte bestätigen das rigorose Vorgehen des OEPS gegen die unsachgemäßen Trainingsmethoden der Reiterin auf allen Linien.
Das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes hatte Prunthaller in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund unsachgemäßer Trainingsmethoden mehrere Monate von Turnierstarts suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt. Endlich ist nun der Schlussstrich unter diese Causa gezogen.
Ulrike Prunthaller hatte am 20. August 2013 die Klage gegen den OEPS eingebracht. Vor Gericht wurde das gesamte Verfahren der Schiedsgerichte des Pferdesportverbandes inklusive Vernehmung aller Zeugen, sowie Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aufgerollt und wiederholt. Nach diesem mehrjährigen Prozess kam das Gericht zu dem selben Schluss wie die Schiedsgerichte des OEPS. Also wurde die Klage von Frau Prunthaller im Jänner 2017 vom Landesgericht (LG) für Zivilrechtsachen in Wien in allen Punkten abgewiesen und die Bereiterin des Gestüts „Bartlgut“ wurde gleichzeitig zum Kostenersatz des gesamten Verfahrens (36.238,84 Euro) verpflichtet. Ulrike Prunthaller hatte danach gegen dieses Urteil berufen, das Oberlandesgericht (OLG) Wien wies die Berufung sehr schnell ab.
Die Gegenseite hat keine außerordentliche Revision erhoben. Damit ist die Causa Prunthaller endgültig für den Pferdesportverband und seine Gremien erledigt.
Inhaltlich folgt das OLG Wien der Argumentation des Erstgerichtes und übernimmt dessen Feststellungen. In seinem Urteilsspruch hatte das LG als erste Instanz für Zivilrechtsachen nicht nur das korrekte Vorgehen der Sportgerichtsbarkeit des OEPS in allen Punkten bestätigt, sondern auch die gegen Prunthaller verhängte Strafe wegen des Disziplinarvergehens als nicht unverhältnismäßig anerkannt.
Der Reiterin und ihrem Trainer wurde unter anderem der Einsatz von Elektroschockern im Training zur Last gelegt (weiteres Details siehe Chronologie der Causa Prunthaller hier). Dezidiert wird vom Erstgericht auf 57 Seiten Urteilsbegründung dargelegt, dass Prunthaller die ihr zur Last gelegten Disziplinarvergehen zu verantworten hat.
In den Jahren 2011 und 2012 hatte Prunthaller 9 Monate lang an keiner pferdesportlichen Veranstaltung teilnehmen dürfen, des Weiteren war sie zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro durch das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes verurteilt worden.