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Ordnungsmaßnahmen Harald Riedl ausgesetzt

07.04.2005 - Die Ordnungsmaßnahmen werden mit sofortiger Wirkung bis zur Berufungsverhandlung vor der Oberdisziplinarkommission des BFV ausgesetzt.


 

 

 

Die mit Schreiben des Generalsekretärs des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren in Österreich (BFV) vom 22.03.2005 verhängten Ordnungsmaßnahmen

  • 1. Geldstrafe in der Höhe von € 700,-- und
  • 2. Sperre an der Teilnahme an allen Turnieren und Bewerben (national und international) für den Zeitraum vom 16. März 2005 bis 16. Juni 2005

werden mit sofortiger Wirkung bis zur Berufungsverhandlung vor der Oberdisziplinarkommission des BFV ausgesetzt. Die Berufungsverhandlung vor der Oberdisziplinarkommission wird nach der rechtskräftigen Entscheidung durch die FEI erfolgen.