Information zur Anhebung der Umsatzsteuer

25.01.2012 - Das Finanzministerium hat Ende November 2011 durch Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie 2000 in ihren Randziffern 1178 und 1179 klargestellt, dass auch für die Einstellgebühren (Pensionsviehhaltung) von Pferden, sofern sie nicht zur Schlachtung sind, die Anhebung der Umsatzsteuer von 10 auf 20 % ab 01.01.2012 Platz greift.


Das Finanzministerium hat Ende November 2011 durch Änderung der Umsatzsteuer- richtlinie 2000 in ihren Randziffern 1178 und 1179 klargestellt, dass auch für die Einstellgebühren (Pensionsviehhaltung) von Pferden, sofern sie nicht zur Schlachtung sind, die Anhebung der Umsatzsteuer von 10 auf 20 % ab 01.01.2012 Platz greift.

 

weitere Informationen finden Sie hier