Ab 2005 sind auch Drogen wie Cannabis verboten.
Alle Informationen finden sie unter: www.oeadc.or.at
Für Kaderreiter gilt:
Bei einer Abwesenheit vom angegebenen Trainings- oder Wohnort, welche länger als 3 Tage (auch Urlaub) andauert, muss eine schriftlich Meldung an das ÖADC ergehen. Das dazu nötige Formular finden sie auf der Homepage des ÖADC - www.oeadc.or.at.
Ausnahmegenehmigungen für Kaderreiter:
es muss rechtzeitig für chronische Erkrankungen angesucht werden.
Das "Certificate of Approval" ist immer bei sich zu führen.
Facharztberichte sollten wirklich von dem Facharzt sein, den es betrifft.
Die Bestätigung der FEI ist auch an das ÖADC zu schicken, wie alles, was international an die FEI geht, in Kopie an das ÖADC zu schicken ist.
Nationale Reiter betreffend natürlich nur an das ÖADC.
Allgemeine Info:
Die Kontrolleure können ohne Vorankündigung kontrollieren.
Maskierungsmittel: 3 Monate Sperre statt 2 Jahren Alles nur schriftlich melden; bei Frischverletzungen sofort.
Auch die, die wegen eines Doping-Falls gesperrt sind, können kontrolliert werden.
Bei Reitturnieren ist die Veranstaltungsdauer von der Eröffnungszeremonie bis zur Schlusszeremonie definiert.