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Auch Prunthaller-Berufung von Gericht abgelehnt

22.05.2017 - Nächster Sieg vor Gericht für den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) in der Causa Ulrike Prunthaller.


Nächster Sieg vor Gericht für den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) in der Causa Prunthaller. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien wies auch die Berufung gegen die vom Landesgericht (LG) für Zivilrechtsachen (ZVR) Wien in allen Punkten abgewiesene Klage der Dressurreiterin Ulrike Prunthaller gegen den OEPS ab. Das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes hatte Prunthaller in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund unsachgemäßer Trainingsmethoden mehrere Monate von Turnierstarts suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

Die Klage von Ulrike Prunthaller, die diese am 20. August 2013 gegen den OEPS eingebracht hatte, wurde im Jänner 2017 vom Landesgericht für Zivilrechtsachen in Wien in allen Punkten abgewiesen und die Bereiterin des Gestüts „Bartlgut“ von Edda und Wenzel Schmidt wurde gleichzeitig zum Kostenersatz des gesamten Verfahrens (36.238,84 Euro) verpflichtet. Ulrike Prunthaller hatte gegen dieses Urteil berufen, das Oberlandesgericht Wien hat nun auch diese Berufung abgewiesen.


Inhaltlich folgt das OLG Wien der Argumentation des Erstgerichtes und übernimmt dessen Feststellungen. In seinem Urteilsspruch hatte das LG als erste Instanz für Zivilrechtsachen nicht nur das korrekte Vorgehen der Sportgerichtsbarkeit des Österreichischen Pferdesportverbands in allen Punkten bestätigt, sondern auch die gegen Prunthaller verhängte Strafe wegen des Disziplinarvergehens als nicht unverhältnismäßig anerkannt.

 

Der Reiterin und ihrem Trainer wurde unter anderem der Einsatz von Elektroschockern im Training zur Last gelegt (weiteres Details siehe Chronologie der Causa Prunthaller unten). Dezidiert wird auf 49 Seiten Urteilsbegründung dargelegt, dass Prunthaller die ihr zur Last gelegten Disziplinarvergehen zu verantworten hat.

 

In den Jahren 2011 und 2012 hatte Prunthaller 9 Monate lang an keiner pferdesportlichen Veranstaltung teilnehmen dürfen, außerdem war sie zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro durch das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes verurteilt worden.

 

Die Klägerin Ulrike Prunthaller kann innerhalb der nächsten vier Wochen noch eine außerordentliche Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien erheben.

 

Die Chronologie der Causa Prunthaller finden sie unter https://goo.gl/nxyJZB

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