Aktuelle Empfehlungen des OEPS seit 16. April 2022
22.04.2022 - Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung-2.COVID-19-BMV enthält Bestimmungen ( Erleichterungen),
die Auswirkungen auf den (Reit)-Sport, auf dessen Veranstaltungen und auch auf die Fortbildung haben.
▪ In allen Bundesländern kann uneingeschränkt Sport betrieben werden!
▪ Alle Sportveranstaltungen sind uneingeschränkt erlaubt. Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen
wird vom Gesetzgeber nur mehr empfohlen. VeranstalterInnen können auf freiwilliger Basis datenschutzkonform
die Kontaktdaten der TeilnehmerInnen und SportlerInnen erheben.
▪ Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen gilt, dass der für die Zusammenkunft Verantwortliche
einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen hat und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten
und umzusetzen hat. Dieses ist für die Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und der Bezirksverwaltungsbehörde
auf Verlangen vorzulegen.
▪ Alle Sportstätten dürfen in allen Bundesländern zur (Reit-)Sportausübung ohne Einschränkungen betreten
werden.