Ministerieller Erlass: Einschränkung für Sportveranstaltungen
Wie bereits angekündigt, hat die Bundesregierung heute einen Erlass verabschiedet, der die Einschränkungen des öffentlichen Lebens beinhaltet (sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/). Nun müssen die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden erster Instanz entsprechende Verordnungen erlassen. Diese gelten dann im jeweiligen Bezirk und müssen demnach von den Veranstaltern individuell eingesehen werden.
Generell gilt für den Sportbereich, dass bis zum 3. April 2020 Indoor-Veranstaltungen auf 100 und Outdoor-Veranstaltung auf 500 Personen beschränkt werden. Für Absagen von Veranstaltungen könnte folgende Formulierung verwendet werden:
„Dem aktuellen Erlass der Bundesregierung folgend und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 muss die Veranstaltung NN am DD.MM.JJJJ um HH:MM leider abgesagt werden.“
Einstimmiger Präsidiums-Beschluss: Absage-Gebühr entfällt
Beim Meeting des OEPS-Präsidiums am Mittwoch in Laxenburg wurde einstimmig beschlossen, dass die Absage-Gebühren in Zusammenhang mit dem Coronavirus entfallen. Bei offenen Fragen zur weiteren Abwicklung von eventuellen Absagen und den damit verbundenen Kosten werden die Veranstalter ersucht, sich direkt an das OEPS Office zu wenden (+43 2236 710600; office@oeps.at)
Sport Austria - Bundes-Sportorganisation sammelt Fragen
Die Sport Austria ist in Austausch mit dem Ministerium und versuchen mit ExpertInnen die auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Folgen der am Mittwoch erlassenen Verordnung zu beantworten. Ziel ist es, Ihre Fragen zu sammeln, abzuklären und dann auf unserer Website zu publizieren.
Schicken Sie uns Ihre Fragen bitte an office@sportaustria.at
Mehr zur aktuellen Entwicklung in Sachen Coronavirus unter www.sportaustria.at/corona
Stellungnahme des Sport Austria-Präsidenten
Sport Austria-Präsident Hans Niessl nahm zu den sportrelevanten Maßnahmen der Bundesregierung folgendermaßen Stellung: „Niemand will, dass sich Leute bei Sportveranstaltungen anstecken, dass es hier zu einer Verbreitung des Virus kommt. Wir haben also für die Maßnahmen Verständnis. Andererseits ist für die betroffenen Vereine und Verbände eine finanzielle Entschädigung für entgangene Einnahmen notwendig. Diesbezüglich werden wir nun die nötigen Gespräche führen.“
Information für Verbände im Zusammenhang mit Bundes-Sportförderung
Etwaige anfallenden Stornogebühren in Zusammenhang mit dem Coronavirus sind in der Bundes-Sport GmbH (BSG) abrechenbar. Trotzdem wird erwartet zunächst mit dem Reiseveranstalter, insbesondere bei Reisen in Gebiete, für die eine aktuelle Reisewarnung des Außenministeriums gilt, eine Kulanzlösung ohne das Zahlen von Stornogebühren anzustreben. Vor einer endgültigen Absage einer sportlichen Aktivität (Reise zu Trainingslager oder Wettkampf), die grundsätzlich von der BSG gefördert wird, ist mit dem Geschäftsführer Sport der BSG, Mag. (FH) Clemens Trimmel, Kontakt aufzunehmen (office@austrian-sports.at; +43 1 50 32 344).
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