Neue Regeln in Wien
30.09.2021 - In Wien dürfen ab 1. Oktober nicht-öffentliche Sportstätten zur Sportausübung nur mehr mit 2,5G-Nachweis betreten werden. Das bedeutet geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48h ist. Dies gilt auch für die TeilnehmerInnen von Veranstaltungen mit 26-500 Personen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 TeilnehmerInnen gilt nur mehr die 2G-Regel, also geimpft oder genesen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt weiterhin auch der Antigen-Test.