Kennzeichnung von Pferden
27.12.2022 - Seit dem 7. Juli 2021 sind laut EU-Verordnung alle Perdehalter:innen zur Meldung der Equiden (Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen) in ihrem Betrieb verpflichtet. Dies betrifft Privatpersonen, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe. Die Meldungen können seit 20. Juni 2022 und müssen ab 1. Jänner 2023 verpflichtend durchgeführt werden.
Hier geht's zur Schritt-für-Schritt-Anleitung des Gesundheitsministeriums.