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Kennzeichnung von Pferden

27.12.2022 - Seit dem 7. Juli 2021 sind laut EU-Verordnung alle Perdehalter:innen zur Meldung der Equiden (Pferde, Esel, Zebras und ihre Kreuzungen) in ihrem Betrieb verpflichtet. Dies betrifft Privatpersonen, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe. Die Meldungen können seit 20. Juni 2022 und müssen ab 1. Jänner 2023 verpflichtend durchgeführt werden.

Hier geht's zur Schritt-für-Schritt-Anleitung des Gesundheitsministeriums.


Alle pferdehaltenden Betriebe benötigen eine VIS-Betriebsnummer. Die Registrierung für die neue VIS-Betriebsnummer-Tierhalter (ident mit einer bereits bestehenden LFBIS-Nummer) erfolgt über die Website des VIS (https://vis.statistik.at/vis). Über die Website des VIS können auch die Zugangsdaten für das VIS-Web gelöst werden bzw. werden bei der ersten Registrierung als Tierhalter postalisch zugesendet. Bereits bestehende VIS-Zugangsdaten für andere Tiersparten können verwendet werden.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung des Aufenthaltes von Equiden in das VIS finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen zur Identifizierung von Equiden, dem Nachtrag von bereits mit Pferdepass identifizierten Equiden in die Equidendatenbank des BMSGPK, dem Pferdepass oder dem innergemeinschaftlichen Verbringen finden Sie hier.

https://vis.statistik.at/vis/equiden/allgemeines

Alles zur Identifizierung von Equiden

Der Zeitraum für diese Identifizierung beträgt:

# 12 Monate ab der Geburt des Tieres, bzw.

# jedenfalls vor dem endgültigen Verlassen des Geburtsbetriebes für mehr als 30 Tage 

Die Identifizierung umfasst:

# die Ausstellung eines einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokuments („Pferdepass“)

# eine Methode zur Sicherstellung der einzigartigen Verbindung zwischen Identifizierungsdokument und Equiden (Transponder oder Alternativkennzeichnung)

# die Eintragung der Identifizierungsdetails, inklusive der Vergabe einer „universellen Equiden-Lebensnummer“ (UELN) in die Datenbank der Passausstellenden Stelle

# die Eintragung der Identifizierungsdetails in die Zentrale Datenbank des BMSGPK (Equidendatenbank/EQDB)

Weiterführende Links

Die Rechtsschrift zur Tierkennzeichnung- und Registrierung (TKZVO 2009) besteht seit 2009: Verordnung des Gesundheitsministeriums über die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie die Registrierung von Tierhaltungen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009), BGBl. II Nr. 291/2009. Diese Verordnung ist, mit Ausnahme der Absätze 1 und 2 des Paragraph 34, am 15. September 2009 in Kraft getreten.

Aktuelle Informationen zur Registrierung der Equidenhaltung und zu den verpflichtenden Aufenthaltsmeldungen von Equiden im VIS gem. Artikel 9 der VO (EU) 2021/963 finden Sie unter folgendem Link:

https://vis.statistik.at/vis/equiden/allgemeines 

Liste der aktuell zugelassenen Aussteller von Pferdepässen gem. Artikel 4 der VO (EU) 2021/963

Aussteller von Pferdepässen (Stand Mai 2022)

Suche nach UELN oder Chipcode (Link zur Suchmaske)

EU-Kommission: Informationen zur Pferdekennzeichnung