ONLINE SHOP PFERDEPASS OEPS ONLINE PORTAL
© gepa-pictures.com

Aktuelle Informationen der Sport Austria

19.01.2024 - Update Meldepflicht pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), dazu gibt es ab sofort einen Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine und auch die Spendenbegünstigung und Freiwilligenpauschale wurde für 2024 neu geregelt. Unten finden Sie alle Informationen der Sport Austria im Detail.


Update Meldepflicht pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.

Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA. Die Registrierung zu ELDA ist bereits möglich https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838847&portal=eldaportal

Die elektronische Meldung der PRAE in ELDA wird spätestens ab 6.2.204 möglich sein.

Bis die elektronische Meldung der PRAE in ELDA (spätestens ab 6.2.2024) technisch möglich ist, besteht die Möglichkeit die Meldung, mit dem L 19-Formular in Papierform abzugeben. Die Formulare sind ebenfalls bis spätestens 29.2.2024 an Ihr / euer Finanzamt (Finanzamtssuche) postalisch zu übermitteln.
Sollen ausschließlich PRAE gemeldet werden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.
Alle Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findet ihr auf https://www.sportaustria.at/prae

Beantragung möglich: Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine
Seit Montag 22. Jänner 2024 ist der Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine einreichbar
Förderhöhe: Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).

Antragsfristen:

Für das Jahr 2022: 22. Jänner bis 30. Juni 2024.
Für das Jahr 2023: 1. Juli bis 31. Dezember 2024.
Weitere Infos:
www.ekz-npo.at
NPO Service Hotline (ab 22.1.2024) : Tel.: +43 1 381 300 300 ; Mail: info@hotline.ekz-npo.at

Spendenbegünstigung und Freiwilligenpauschale
Die Spendenbegünstigung wird ab 2024 neu geregelt. Auch gemeinnützige Sportvereine können damit die Spendenbegünstigung beantragen.
Details finden Sie auf der Website des BMF - Spendenbegünstigung

Für unsere Mitglieder werden wir ein entsprechendes Webinar zum Thema Spendenbegünstigung sowie Freiwilligenpauschale anbieten:
Wann: 29. Februar 2024 von 16 bis 17.30 Uhr (Ausschreibung folgt)

Das Webinar wird aufgezeichnet und on demand zur Verfügung stehen