Empfehlungen für zurückkehrende Pferde
In Anlehnung an die Empfehlungen des European College of Equine Internal Medicine empfiehlt die Veterinärmedizinische Universität Wien gemeinsam mit dem österreichischen Pferdesportverband (OEPS), und der Vereinigung österreichischer Pferdetierärzte (VÖP) für Pferde nach der Teilnahme an einem internationalen Turnier, die seit dem 1. Februar 2021 nach Deutschland und Österreich zurückkehren bzw. zurückgekehrt sind, folgende Maßnahmen:
1. Quarantäne ohne Kontakt zu anderen Pferden. Der Isolationsstall sollte möglichst weit entfernt von den Plätzen mit hohem Verkehrsaufkommen an Menschen und Tieren (Ställe, Reitplätze, Reithalle) liegen und von separatem Personal betreut werden. Ausnahme: Rückkehr einer Gruppe von Pferden; diese können zusammen in Quarantäne gehalten werden. Sollte das Pferd/die Pferde bereits in den Stall zurückgekehrt sein, wird empfohlen den ganzen Stall unter Quarantäne zu stellen. Für den Kontakt mit Pferden gelten strenge Hygienevorschriften (Handhygiene, Schutzkleidung oder Kleiderwechsel einschließlich der Schuhe, separate Ausrüstung)
Testen von Nasentupfer und Vollblut auf EHV-1 (PCR in akkreditiertem Labor) am Tag der Rückkehr. Bei negativem Testergebnis erfolgen zwei weitere PCR-Untersuchungen an Tag 14 und 15. Sind diese drei Testergebnisse negativ und keine mit einer EHV-1-Infektion kompatiblen Symptome aufgetreten (dies gilt bei Isolation in der Gruppe für alle isolierten Pferde), kann das Pferd/können die Pferde wieder in den Bestand integriert werden.
2. Zweimal tägliche Kontrolle der Körperinnentemperatur, der Mandibularlymphknoten und des Auftretens von Nasenausfluss, Husten oder Ödemen an Gliedmaßen und Unterbrust bzw. -bauch. Bei Auffälligkeiten sofortige PCR-Untersuchung von Vollblut auf EHV-1-DNA in akkreditiertem Labor.
3. Moderate Bewegung der isolierten Pferde mit leichter Arbeit, wenn möglich draußen und unbedingt ohne Kontakt zu anderen Pferden (Mindestabstand von 50 m sollte eingehalten werden). Sofern eine räumliche Trennung nicht möglich ist, sollten die isolierten Pferde am Ende des Tages, nach den anderen Pferden im Bestand, gearbeitet werden.
4. Anpassen der Fütterung entsprechend der reduzierten Bewegung.
5. Pferde in Quarantäne sollten nicht geimpft werden. Tetanus im Notfall ist erlaubt. (EHV)-geimpfte Pferde, die gesund sind, kein Fieber haben und nicht in Kontakt mit den unter Quarantäne gestellten Pferden waren/sind, können nachgeimpft werden (Boosterimpfung). Die maximale Immunität wird ca. 10 Tage nach der Impfung erreicht. Pferde ohne EHV-Impfhistorie entwickeln 10 Tage nach der zweiten Impfung (Booster) den maximalen Impfschutz. Dementsprechend muß eine Immunitätslücke von 6 Wochen überbrückt werden. Da in Betrieben, die eine isolierte Gruppe beherbergen, grundsätzlich eine Gefahr der Virusverschleppung in den übrigen Bestand besteht, wird in diesen Fällen keine Impfung empfohlen. Bei gesunden Pferden auf benachbarten Höfen (Zaunlinie, Entfernung, kein Kontakt zwischen Höfen) kann eine Grundimmunisierung oder eine Boosterimpfung erfolgen. Einige Pferde können auf die erste Impfung mit Schwellungen an der Injektionsstelle und/oder Fieber für 1–2 Tage reagieren. Im Allgemeinen sollten Pferde, die eine Impfstoffinjektion erhalten haben, für 1–2 Tage Boxenruhe erhalten, für den Rest der Woche kann leichte Arbeit geplant werden.
(04.03.2021)