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Einreise-Erleichterung für SpitzensportlerInnen

20.12.2020 - Mit 19. Dezember 2020 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die neue Regeln für die Einreise mit sich bringen. Diese beinhaltet unter anderem eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne bei der Rückreise aus fast allen Ländern nach Österreich.


Neue Einreiseverordnung: Ausnahmen für SpitzensportlerInnen

Beruflich Reisende müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.

Damit SpitzensportlerInnen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, die im Zuge ihrer sportlichen Tätigkeit nach Österreich einreisen, dies glaubhaft machen können, hat die Sport Austria – Bundes-Sportorganisation empfohlen, diese mit einer entsprechenden Bestätigung des Bundes-Sportfachverbandes auszustatten.

Als zusätzlichen Service erhalten alle SpitzensportlerInnen im Auftag des Leiters der Sektion Sport, Philipp Trattner, ein Bestätigungsschreiben des Bundesministeriums für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport. Dieses Schreiben erhalten ausschließlich berechtigte SportlerInnen über ihren Fachverband.

Die Ansuchen für eine Bestätigung bitte an sport@oeps.at und Cc an office@oeps.at richten.

Definition Leistungs- und Spitzensport

Ergänzend sei hier auf die Defintion von Leistungs- und Spitzensport hingewiesen: laut § 3 Z 6 BSFG 2017 bedeutet Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.

Für den Österreichischen Pferdesportverband sind SpitzensportlerInnen A- und B-Kadermitglieder aller Sparten und all jene PferdesportlerInnen, die eine aufrechte internationale Qualifikation nachweisen können.

Die derzeit gültige COVID-19-Einreiseverordnung finden Sie hier