Training und Wettkämpfe für ReiterInnen (R1) und StartkartenbesitzerInnen erlaubt
Zukünftig fallen alle ReiterInnen, die im Besitz der R1-Lizenz sind, und StartkarteninhaberInnern unter den § 3 Z 6 BSFG 2017. Somit sind ab Montag, den 12. April 2021 – nach § 9 und § 15 der Verordnung BGBL II/111/2021 – Trainings sowie Wettkämpfe für alle ReiterInnen (R1) sowie allen StartkarteninhaberInnern in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten erlaubt.
Für die Bundesländer Wien, Burgenland und Niederösterreich erfolgt die Freigabe für Trainings und Wettkämpfe für sämtliche ReiterInnen (R1) und StartkartenbesitzerInnen ab Mittwoch, den 14. April 2021.
Besonderes Augenmerkt gilt auf die Einhaltung der regelmäßigen Testungen, die im Rahmen des Präventivkonzeptes des Österreichischen Pferdesportverbandes vorgesehen sind. Darüber hinaus ist die aktuell geltende COVID-19-Verordnung und die Anmeldung bei der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde ausnahmslos zu beachten.