COVID-19-Update zur neuen Verordnung
12.05.2021 - Mit Mittwoch, den 19. Mai 2021, tritt die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (Fassung vom 12.05.2021) in und mit Ablauf des 30. Juni 2021 (Mittwoch) wieder außer Kraft. Die §§ 13 bis 16 treten mit Ablauf des 16. Juni 20221 außer Kraft.
Folgende §§ sollten beachtet werden:
§ 1 Abs 4 Allgemeine Bestimmungen die den COVID-Beauftragten definiert
§ 5 Abs 2 Kundenbereiche welcher z.B. uns als OEPS im Bereich der Pferdepassausstellung betrifft und zu beachten ist
§ 8 Sportstätten
§ 13 Zusammenkünfte
§ 15 Zusammenkünfte im Spitzensport
Die gesamte Verordnung kann man HIER einsehen.
Die Empfehlung des Österreichischen Pferdesportverbandes werden von unserer ExpertInnen-Kommission nach eingehender Begutachtung der Verordnung schnellstmöglich nachgereicht.