Die mit 01. Juli um 00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport, unter anderem:
• Keine Abstandsregelung
• Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
• Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
• Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen
Bitte beachtet folgende §§:
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Sportstätten
§ 12 Zusammenkünfte
§ 14 Zusammenkünfte im Spitzensport
§ 17 Erhebung von Kontaktdaten
Alle mögliche Details gibt es auch als FAQ auf der Website der Sport Austria!
Die aktuelle Verordnung (gültig ab 1. Juli) gibt es HIER!