COVID-19-Öffnungsverordnung bringt weitere Lockerungen

30.06.2021 - Am Dienstag hat den OEPS die nachstehende Information der Sport Austria mit der Verordnung erreicht, die ab 01. Juli in und mit Ablauf des 31. August außer Kraft tritt. Die §§ 12 bis 16 treten mit Ablauf des 28. Juli außer Kraft.


Die mit 01. Juli um 00 Uhr in Kraft tretende 2. COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet wieder einige Lockerungen für den Sport, unter anderem:
• Keine Abstandsregelung
• Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
• Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
• Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen

Bitte beachtet folgende §§:
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Sportstätten
§ 12 Zusammenkünfte
§ 14 Zusammenkünfte im Spitzensport
§ 17 Erhebung von Kontaktdaten

Alle mögliche Details gibt es auch als FAQ auf der Website der Sport Austria!
Die aktuelle Verordnung (gültig ab 1. Juli) gibt es HIER!