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40 Teilnehmer bei Tier-Transportschulung

29.09.2015 - Seit 2007 gilt ein neues Tiertransportgesetz. Für Transporte in „Gewinnabsicht“ sind der Besitz eines Befähigungsnachweises und die Zulassung als Tiertransportunternehmer notwendig. Sonst drohen Strafen. Der OEPS hilft, bietet mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) Kurse an.


Seit 2007 gilt ein neues Tiertransportgesetz. Für Transporte in „Gewinnabsicht“ sind der Besitz eines Befähigungsnachweises und die Zulassung als Tiertransportunternehmer notwendig. Sonst drohen Strafen. Der OEPS hilft und bietet mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) Kurse an. Zuletzt waren 40 Teilnehmer beim Kurs am 23. September in Lanzendorf.

40 Teilnehmer aus dem Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Wien lauschten gespannt den Ausführungen von Dr. Christoph Hofer-Kasztler. Als Amtstierarzt konnte er im vierstündigen Kurs in Lanzenkirchen alle auftauchenden Fragen kompetent beantworten.

Falls es Bedarf für weitere Kursveranstaltungen gibt, melden Sie sich bei  Frau Ipser unter: k.ipser@oeps.at